Editorial 28.11.2020: Kein Pardon für den Bla...
Editorial 28.11.2020

Kein Pardon für den Blackout

Um Menschen vor Diskriminierung zu schützen, helfen klare Regeln: Gebote und Verbote, ungeschriebene und kodifizierte. Im Berufsleben ist der Arbeitgeber für die Umgangsformen der Belegschaft mitverantwortlich, kann betriebliche Normen setzen und Fehlverhalten sanktionieren. Amerikanische Unternehmen gehen in dieser Hinsicht immer rigoroser vor, wie ein deutscher Senior Manager berichtet:

„Als ich in der Videokonferenz erklärte, dass die Blackout Period erreicht sei, wurde ich hinterher von einem Kollegen zurechtgewiesen: Dieser Ausdruck ist unternehmenspolitisch nicht korrekt und darf in der Kommunikation nicht mehr verwendet werden. Im Intranet steht eine ganze Liste mit entsprechenden Begrifflichkeiten. Dazu zählen auch Blacklist und Whitepaper.“

Sich etwaigen Diskriminierungen entgegenzustellen und aktiv eigene Unternehmensvorgaben zu entwickeln, ist löblich, aber auch riskant. Denn es droht die Gefahr, ein peinliches Sammelsurium von Selbstverständlichkeiten zu erschaffen – oder ein spitzfindiges Strafgesetzbuch, das der innerbetrieblichen Inquisition den Weg bereitet.

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